Kosten
für Ihre Motivation, Ihre Kreativität, unsere Zeit und meine Leistung!
Mit einer Beratung, einem Coaching oder einem Persönlichkeitstraining investieren Sie in erster Linie in sich selbst, in Ihre Gesundheit, für Ihr Wohlempfinden und in Ihre Zukunft!
Zunächst vereinbaren wir ein Vorgespräch von ca. 30 Minuten, in dem Sie mir eine Zusammenfassung Ihres Anliegens schildern.
Dieses Gespräch ermöglicht ein gegenseitiges Kennenlernen und die Klärung, ob Vertrauen, als die Voraussetzung für eine gute Zusammenarbeit, zwischen Ihnen und mir entstehen kann. Hilfreich ist es, wenn Sie sich im Voraus kurze Notizen zu Ihren Zielen, Erwartungen, Motivation, bisherigen Lösungsversuchen, Ressourcen und Prioritäten machen. Diese Aufzeichnungen bringen Sie bitte zum Vorgespräch mit. Durch diese Selbstreflexion erhalten Sie bereits erste wertvolle Impulse. Es folgt die erste Sitzung mit Planung der nächsten Therapieschritte. Sollte sich ein Gespräch über eine Stunde ausweiten, berechnet sich mein Abrechnungsmodus nach Minuten bzw. Stunden.
Vorgespräch (30 Minuten) 30 Euro
Beratungsgespräch/ Coaching/ Hypnose (60 Minuten) 60 Euro
Beratungsgespräch Paar/ Familie (90 Minuten) 150 Euro
Für eine Jin Shin Jyutsu Anwendung berechne ich für die erste Sitzung 80 Euro,für jede weitere 60 Euro (ca. 50- 60 Minuten)
Die Bezahlung erfolgt bar gegen Quittung am Ende jeder Sitzung.
Beratungsgespräch per Telefon sind bis zu 15 Minuten kostenfrei, darüber hinaus berechne ich pro Minute 1,- Euro
Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, bitte ich um Benachrichtigung (gegebenen-falls auf meinen AB sprechen) mind. 24 Std. vor dem vereinbarten Termin.
Für nicht wahrgenommene Termine berechne ich das volle Honorar für die eingeplante Sitzung. Ich arbeite ausschließlich mit Selbstzahlern. Hierin liegt für Sie ein entscheidender Vorteil. Sie entscheiden selbst über den Umgang mit persönlichen Informationen und vertraulichen Daten. Bei der Beantragung einer privaten Krankenversicherung, bei Abschluss von Zusatzversicherungen (Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherung) oder auch wenn Sie sich für den Staatsdienst bewerben, werden häufig Fragen zu früheren oder laufenden psychotherapeutischen Konsultationen gestellt. Als Selbstzahler entscheiden Sie selbst über die Beantwortung derartiger Gesundheitsfragen.
Coaching mit direktem Bezug zu Ihrem Beruf/ Unternehmen ist als berufsbezogene Weiterbildung in den meisten Fällen von der Steuer absetzbar.